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Sind Sie unsicher, was das Datenschutzgesetz (DSG) und die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet?

Fühlen Sie sich mit den Vorgaben, dem komplizierten Regelwerk, den strengen Zustimmungsregeln und den hohen Strafdrohungen überfordert?


Wenn Sie sich die Frage stellen, ob in Ihrem Unternehmen, Ihrer Organisation oder Ihrem Verein das DSG bzw. die DSGVO überhaupt anzuwenden ist, dann wird dies höchstwahrscheinlich mit einem JA zu beantworten sein.
Denn das DSG bzw. die DSGVO ist auf allen Stellen anwendbar, die in irgendeiner Art und Weise personenbezogene Daten verarbeiten.

Es existieren leider viele Mythen rund um das Thema DSG und DSGVO, was dazu führt, dass es viele Organisationen weitgehend ignorieren. Oft fehlen auch pragmatische Ansätze, wie an die speziellen Vorgaben herangegangen werden soll.


Mit unserer Strategie "keep it simple and effective" erstellen wir für jede Unternehmens-Anforderung eine passende und optimierte Lösung.

Aufgrund unserer zertifizierten Datenschutz-Experten kann Sie snapSEC, angefangen mit einer all-in-one Datenschutzlösung bis hin zur Umsetzung von Spezialanforderungen, unterstützen.

Wir beraten Sie in Datenschutz-Angelegenheiten passgenau zu Ihren speziellen Fragestellungen und bieten mit fachübergreifenden Kompetenzen Empfehlungen für eine praxisorientierte Umsetzung.

Welche Maßnahmen sollten Sie umsetzen und womit sollten Sie anfangen?

Sofern Sie dies nicht schon durchgeführt haben, sind Sie gut beraten, wenn Sie sich zuerst einen Überblick über sämtliche Verarbeitungsvorgänge im Unternehmen mittels einer Bestandsanalyse verschaffen.



Anschließend können Sie den Fokus auf die folgenden Schwerpunkte legen.

Ernennung eines Datenschutzverantwortlichen, oder, wenn nötig, eines Datenschutzbeauftragten
Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
Schließung von Auftragsverarbeiterverträgen
Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Rechenschaftspflicht nach Art. 5 sicherstellen
Erfüllung der Informationspflichten und Betroffenenrechte
Aufsetzung eines Data-Breach Prozesses
Risikobeurteilung und Folgenabschätzung der Datenverarbeitungen
technische und organisatorische Maßnahmen dokumentieren, bewerten und ggf. verbessern
Erstellung eines Löschkonzepts
Rechtskonforme Datenübermittlung
Schulung der Mitarbeiter



Diese dargestellten Empfehlungen dienen als unverbindliche und keineswegs vollständige Orientierungshilfe und sind als Einstieg in ein wachsendes Themenfeld vor dem Hintergrund verbindlicher Regularien nationaler Datenschutzgesetze und der Europäischen Datenschutzgrund-Verordnung zu sehen.


Wir helfen Ihnen bei Ihren Datenschutz-Themen

Wer die Datenschutz-Gesetze und -Vorgaben ignoriert, wird langfristig mit Konsequenzen zu rechnen haben. Daher unterstützten wir Sie gerne beim gezielten Aufbau einer genügenden Datenschutzorganisation bzw. eines genügenden Datenschutzmanagements, stellen den externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung oder führen Datenschutz-Audits zur Sicherstellung der Compliance durch.

Richtig angegangen wird das DSG bzw. die DSGVO nicht zum Hindernis, sondern kann bei tiefgehender Beschäftigung sogar zu einem Wettbewerbsvorteil führen, da Sie sich gezwungenermaßen mit Ihren Prozessen auseinandersetzen müssen und dadurch Optimierungspotential erkennen können.



Datenschutz ist Vertrauenssache.
Vereinbaren Sie daher einen Termin und lernen Sie uns kennen. Das Erstberatungsgespräch ist bei uns immer kostenlos.

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