Lösung · NIS2 und NISG 2026
NIS2-Maßnahmen technisch umsetzen
Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich das NISG 2026. Wir zeigen, was NIS2 technisch verlangt und bei welchen Maßnahmen blacklens.io, ACDC und unser Consulting unterstützen.
NISG 2026 · Österreich
Stichtag
in Kraft
Österreichs Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2).
Vom EU-Recht zum NISG 2026
- 2022Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2)
- 17.10.2024Frist für die Umsetzung in nationales Recht
- 23.12.2025Kundgemacht als BGBl. I Nr. 94/2025
- 1.10.2026NISG 2026 in Kraft
Überblick
Was ist NIS2?
NIS2, die Richtlinie (EU) 2022/2555, verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen zu Risikomanagement und zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und nimmt die Leitung in die Verantwortung; in Österreich wird sie durch das NISG 2026 umgesetzt. Die snapSEC GmbH aus Vorchdorf unterstützt Unternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz bei der technischen Umsetzung mit blacklens.io, ACDC und Consulting. Technische Orientierung, keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
NIS2- EU-Rechtsgrundlage
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2), von den Mitgliedstaaten bis 17. Oktober 2024 umzusetzen (Art. 41)
- Österreich
- NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, in Kraft seit 1. Oktober 2026
- Betroffen
- Wesentliche und wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren (Anhang I und II)
- Risikomanagement
- Zehn Mindestbereiche nach Art. 21 Abs. 2
- Meldepflichten
- 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat (Art. 23)
- Verantwortung
- Die Leitungsorgane billigen und überwachen die Maßnahmen (Art. 20)
- Beitrag von snapSEC
- Technische Umsetzung mit blacklens.io, ACDC und Consulting
- Nicht enthalten
- Rechtsberatung, Audits und Zertifizierungen
Art. 23 NIS2
Meldefristen bei erheblichen Sicherheitsvorfällen
Ab Kenntnis eines erheblichen Vorfalls laufen drei Fristen. Melden muss Ihr Unternehmen; ACDC und ein Managed SIEM liefern die technische Grundlage.
Wer macht was?
- ACDCRund um die Uhr erkennen, bewerten, eskalieren
- Managed SIEMZentrale Logs für die Zeitleiste, auch von vor dem Vorfall
- Ihr UnternehmenMeldet an das CSIRT oder die zuständige Behörde
- 0 hKenntnis des VorfallsAb hier laufen die Fristen
- 24 hFrühwarnungUnverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis; gegebenenfalls mit der Angabe, ob ein rechtswidriger oder böswilliger Hintergrund vermutet wird oder grenzüberschreitende Auswirkungen möglich sind.
- 72 hMeldungSpätestens 72 Stunden nach Kenntnis, mit einer ersten Bewertung von Schweregrad und Auswirkungen.
- 1 MonatAbschlussberichtSpätestens einen Monat nach der Meldung, mit Beschreibung, Ursache und ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
Was NIS2 verlangt
Welche Pflichten bringt NIS2 für Unternehmen?
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Für die Praxis sind vier Regelungsbereiche zentral.
Art. 20
Die Leitung ist verantwortlich
Leitungsorgane billigen und überwachen die Maßnahmen und können für Verstöße verantwortlich gemacht werden. Schulungen sind für sie Pflicht.
Art. 21
Risiken beherrschen
Geeignete, verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen nach einem gefahrenübergreifenden Ansatz.
Art. 23
Vorfälle melden
Erhebliche Sicherheitsvorfälle in drei Stufen melden: Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht.
Art. 32–34
Aufsicht und Geldbußen
Behörden können prüfen und verbindliche Anweisungen erteilen. Die Obergrenzen der Geldbußen richten sich auch nach dem weltweiten Jahresumsatz.
QuellenRichtlinie (EU) 2022/2555 auf EUR-Lex (öffnet externe Website)NISG 2026 im RIS (BGBl. I Nr. 94/2025) (öffnet externe Website)
Anwendungsbereich
Wer ist von NIS2 betroffen?
Maßgeblich sind Sektor und Größe. Die Richtlinie nennt 18 Sektoren in zwei Anhängen.
Anhang I
Sektoren mit hoher Kritikalität
- Energie
- Verkehr
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen
- Trinkwasser
- Abwasser
- Digitale Infrastruktur
- Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)
- Öffentliche Verwaltung
- Weltraum
Anhang II
Sonstige kritische Sektoren
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Chemie: Herstellung, Produktion, Vertrieb
- Lebensmittel: Produktion, Verarbeitung, Vertrieb
- Verarbeitendes Gewerbe, etwa Medizinprodukte, Elektronik, Maschinen, Fahrzeuge
- Anbieter digitaler Dienste
- Forschung
Größe
In der Regel mittlere und große Unternehmen (Empfehlung 2003/361/EG): ab 50 Beschäftigten oder mit über 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme.
Unabhängig von der Größe
Etwa Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste, Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Namenregister und DNS-Diensteanbieter (Art. 2 Abs. 2).
Wesentlich oder wichtig
Die Einstufung bestimmt vor allem die Art der Aufsicht und den Rahmen der Geldbußen. Die Maßnahmen nach Art. 21 gelten für beide.
Zulieferer
Auch nicht erfasste Unternehmen spüren NIS2 oft über vertragliche Anforderungen ihrer Kunden, die ihre Lieferkette absichern müssen.
Ob Ihr Unternehmen erfasst ist, ergibt sich aus dem nationalen Gesetz, in Österreich dem NISG 2026. Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Prüfung.
Zuordnung
Welche Leistung unterstützt welche Maßnahme?
Die zehn Bereiche aus Art. 21 Abs. 2 und die Meldepflichten aus Art. 23, zugeordnet zu blacklens.io, ACDC und Consulting. Gestrichelt: Aufgaben, die in Ihrer Organisation bleiben.
| Maßnahme | blacklens.io | ACDC | Consulting | Ihre Organisation |
|---|---|---|---|---|
| Art. 21 Abs. 2 lit. aRisikoanalyse und Sicherheit der InformationssystemeKonzepte, um Risiken zu bewerten und Systeme abzusichern. | kein direkter Beitrag |
| ||
| Art. 21 Abs. 2 lit. bBewältigung von SicherheitsvorfällenVorfälle erkennen, bewerten, eindämmen und aufarbeiten. |
| |||
| Art. 21 Abs. 2 lit. cAufrechterhaltung des Betriebs und KrisenmanagementBackup-Management, Wiederherstellung nach einem Notfall, Krisenmanagement. | kein direkter Beitrag | kein direkter Beitrag |
| |
| Art. 21 Abs. 2 lit. dSicherheit der LieferketteSicherheitsaspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern. | kein direkter Beitrag | kein direkter Beitrag |
| |
| Art. 21 Abs. 2 lit. eSicherheit bei Erwerb, Entwicklung und WartungEinschließlich Management und Offenlegung von Schwachstellen. | kein direkter Beitrag |
| ||
| Art. 21 Abs. 2 lit. fBewertung der WirksamkeitKonzepte und Verfahren, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten. | kein direkter Beitrag |
| ||
| Art. 21 Abs. 2 lit. gCyberhygiene und SchulungenGrundlegende Verfahren der Cyberhygiene und Schulungen zur Cybersicherheit. | kein direkter Beitrag | kein direkter Beitrag |
| |
| Art. 21 Abs. 2 lit. hKryptografie und VerschlüsselungKonzepte und Verfahren für Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung. | kein direkter Beitrag | kein direkter Beitrag |
| |
| Art. 21 Abs. 2 lit. iPersonal, Zugriffskontrolle und Asset-ManagementSicherheit des Personals, Konzepte für die Zugriffskontrolle, Management von Anlagen. | kein direkter Beitrag |
| ||
| Art. 21 Abs. 2 lit. jMulti-Faktor-Authentifizierung und gesicherte KommunikationMFA oder kontinuierliche Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video-, Text- und Notfallkommunikation. | kein direkter Beitrag | kein direkter Beitrag |
| |
| Art. 23MeldepflichtenFrühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats nach der Meldung. | kein direkter Beitrag |
|
Zuordnung nach Art. 21 Abs. 2 und Art. 23 der Richtlinie (EU) 2022/2555. Technische Orientierung, keine Rechtsberatung, kein Audit und keine Zertifizierung.
Einordnung
Technische Orientierung, keine Rechtsberatung.
snapSEC führt keine Audits oder Zertifizierungen durch. Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung, Ihrem Auditor oder der zuständigen Behörde.
Nicht Teil unseres Angebots: Rechtsberatung, die verbindliche Prüfung Ihrer Betroffenheit, Audits und Zertifizierungen. Dafür sind Rechtsberatung, Auditoren und Behörden zuständig.
Drei Geschäftsbereiche
Was snapSEC bei NIS2 übernehmen kann
Für den technischen Kern von NIS2: die Angriffsfläche sehen, Vorfälle erkennen, die Wirksamkeit prüfen. Einzeln nutzbar oder kombiniert.
Sehen · Plattform
blacklens.io
Die Plattform der snapSEC GmbH zeigt Ihre Angriffsfläche so, wie Angreifer sie sehen.
Mehr erfahren- Angriffsfläche und externe Assets laufend erfassen
- Schwachstellen intern, extern und in der Cloud behandeln
- Lieferanten auf Ransomware-Leaks überwachen
- Geleakte Zugangsdaten im Darknet aufspüren
Erkennen · Managed SOC
ACDC – Active Cyber Defense Center
Das Managed SOC überwacht Ihre Umgebung rund um die Uhr und unterstützt bei Vorfällen. Betrieben von der Active Cyber Defense Center Service GmbH
Mehr erfahren- 24/7-Monitoring und Erkennung
- Triage und mit Ihnen abgestimmte Eskalationspfade
- Unterstützung bei Forensik und Eindämmung
- Unterstützung bei Compliance-Anforderungen wie NIS2
Prüfen · Beratung
Consulting
Unsere Consultants prüfen, ob Ihre Maßnahmen im Ernstfall wirken.
Mehr erfahren- Penetrationstests und Red Teaming
- Phishing-Simulationen und Media-Drop-Tests
- Cloud Security Assessment für Microsoft 365 und Azure
- Managed SIEM für zentrale, lange verfügbare Logs
Ablauf
In vier Schritten zur technischen Umsetzung
Ein pragmatischer Weg: zuerst Sichtbarkeit, dann Erkennung, dann regelmäßige Prüfung.
Ausgangslage klären
Ob und wie Sie betroffen sind, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Mit uns besprechen Sie die technische Ausgangslage und Prioritäten.
Angriffsfläche sichtbar machen
blacklens.io erfasst extern erreichbare Systeme, Schwachstellen und Darknet-Funde und liefert eine laufende Datengrundlage.
Erkennen und reagieren
ACDC überwacht rund um die Uhr. Alternativ betreibt snapSEC ein Managed SIEM, mit dem Ihr Team selbst erkennt.
Wirksamkeit prüfen
Pentests, Red Teaming, Phishing-Simulationen und Cloud Assessments zeigen, ob die Maßnahmen wirken, mit Berichten für Ihre Dokumentation.
FAQ
Häufige Fragen zu NIS2
Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?
Das hängt vor allem von Sektor und Größe ab. Die Richtlinie (EU) 2022/2555 erfasst Einrichtungen in 18 Sektoren nach den Anhängen I und II, in der Regel ab mittlerer Größe: ab 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Manche Einrichtungen sind unabhängig von der Größe erfasst. Maßgeblich ist das nationale Gesetz, in Österreich das NISG 2026. Die verbindliche Prüfung nehmen Sie mit Ihrer Rechtsberatung vor; wir unterstützen bei der technischen Umsetzung.
Was bedeutet das NISG 2026 für Unternehmen in Österreich?
Das NISG 2026 ist die österreichische Umsetzung von NIS2. Es wurde als BGBl. I Nr. 94/2025 kundgemacht und ist seit 1. Oktober 2026 in Kraft. Betroffene Einrichtungen müssen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, erhebliche Sicherheitsvorfälle fristgerecht melden und die Verantwortung der Leitung wahrnehmen. Konkrete Pflichten wie Registrierung und Fristen ergeben sich aus dem Gesetzestext; lassen Sie diese rechtlich prüfen. Für Standorte in anderen EU-Staaten gilt in der Regel das dortige Umsetzungsgesetz.
Welche Fristen gelten bei Sicherheitsvorfällen?
Für erhebliche Sicherheitsvorfälle sieht Art. 23 NIS2 drei Stufen vor: eine Frühwarnung unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis, eine Meldung spätestens 72 Stunden nach Kenntnis mit einer ersten Bewertung und einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung. Empfänger ist das CSIRT oder die zuständige Behörde. Damit das gelingt, müssen Vorfälle schnell erkannt und belegt werden; dabei helfen ACDC mit 24/7-Überwachung und ein Managed SIEM mit zentralen Logs.
Welche Maßnahmen verlangt Art. 21 NIS2?
Art. 21 Abs. 2 nennt zehn Mindestbereiche: Risikoanalyse und Sicherheit der Informationssysteme, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Aufrechterhaltung des Betriebs mit Backup- und Krisenmanagement, Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung einschließlich Schwachstellenmanagement, Bewertung der Wirksamkeit, Cyberhygiene und Schulungen, Kryptografie, Personalsicherheit mit Zugriffskontrolle und Asset-Management sowie Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikation. Die Maßnahmen müssen geeignet und verhältnismäßig sein.
Was kann snapSEC bei NIS2 übernehmen?
snapSEC übernimmt zentrale technische Teile der Umsetzung. blacklens.io macht Angriffsfläche, Schwachstellen und Risiken in der Lieferkette laufend sichtbar. ACDC – Active Cyber Defense Center überwacht Ihre Umgebung rund um die Uhr und unterstützt bei der Bewältigung von Vorfällen. Unser Consulting prüft die Wirksamkeit mit Penetrationstests, Red Teaming, Phishing-Simulationen und Cloud Security Assessments und betreibt auf Wunsch ein Managed SIEM. Organisatorische Aufgaben wie Richtlinien, Notfallpläne und Schulungskonzepte bleiben bei Ihnen.
Ersetzt das eine Rechtsberatung oder ein Audit?
Nein. Diese Seite und unsere Leistungen sind technische Orientierung, keine Rechtsberatung. snapSEC führt keine Audits durch und stellt keine Zertifikate oder Konformitätsbestätigungen aus. Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, ob es als wesentliche oder wichtige Einrichtung eingestuft ist und wie Sie sich registrieren und Vorfälle melden, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung, Ihrem Auditor oder der zuständigen Behörde. Wir setzen technische Maßnahmen um und liefern Ergebnisse, die Sie in Ihre Dokumentation übernehmen können.
Welche Verantwortung trägt die Geschäftsleitung?
Die Leitungsorgane tragen die Verantwortung selbst. Nach Art. 20 NIS2 billigen sie die Risikomanagementmaßnahmen, überwachen deren Umsetzung und können für Verstöße verantwortlich gemacht werden. Ihre Mitglieder müssen außerdem an Schulungen teilnehmen, um Risiken und Praktiken des Cybersicherheits-Risikomanagements beurteilen zu können. Die operative Umsetzung lässt sich delegieren, die Verantwortung der Leitung bleibt. Wie das NISG 2026 die Haftung im Detail regelt, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.
Gilt NIS2 auch für Zulieferer?
Unmittelbar nur, wenn der Zulieferer selbst in den Anwendungsbereich fällt. Mittelbar oft schon: Art. 21 verpflichtet betroffene Einrichtungen, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu berücksichtigen, auch in den Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern. Deshalb geben viele Unternehmen Sicherheitsanforderungen vertraglich an ihre Lieferanten weiter. blacklens.io unterstützt auf beiden Seiten, etwa mit der Überwachung von Lieferanten auf Ransomware-Leaks und dem laufenden Blick auf die eigene Angriffsfläche.
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Erstgespräch
NIS2 beginnt mit einem Plan.
Sprechen Sie mit uns über Ihre technische Ausgangslage. Wir zeigen, wo blacklens.io, ACDC und unser Consulting unterstützen und wo Sie selbst ansetzen.
Ziel: snapSEC, Vorchdorf
Asamerstraße 1b
4655 Vorchdorf, Österreich 47°59′ N · 13°55′ E
Persönlich, unverbindlich und vertraulich.